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erforderliche Lenkberechtigungen:

Darf ich den Anhänger mit meinem PKW ziehen?

 Prüfe bitte in der Zulassung deines Fahrzeugs, und im Führerschein ob der Anhänger gezogen werden darf.  Die Gesamtgewichte der Anhänger erhältst du bei den Mietobjekten bzw. sind auf telefonische Anfrage erhältlich.

Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits des Fahrzeuges nicht überschritten werden.

  • Leichte (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), ungebremste Anhänger:
    wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt
  • Auflaufgebremste schwere Anhänger:
    wenn das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges – bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz „G“ im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend – noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt. 
    d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!

Welche Lenkberechtigung ist beim Ziehen von Anhängern erforderlich?

Nähere Informationen erhalten sie bei einem Autofahrerclub. Nachfolgend sind die wesentlichsten Informationen zusammengefasst.

Klasse B:

leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht). Da mit einer Lenkberechtigung der Klasse B Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg gelenkt werden dürfen, ergibt sich bei Verwendung eines leichten Anhängers eine höchstzulässige Gesamtmasse des Gespanns von maximal 4.250 kg.

schwere, auflaufgebremste Anhänger: die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 3.500 kg nicht übersteigen und das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers darf weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.

Klasse B mit Code 96 zusätzlich erlaubt:

schwere, auflaufgebremste Anhänger, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigt. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 4.250 kg nicht übersteigen.

Klasse B+E:

der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 7.000 kg nicht übersteigen.

Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen.

Achtung: mit Führerscheinen der Klasse B+E, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, dürfen weiterhin Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg gelenkt werden; bei einem späteren Austausch des Führerscheindokuments wird dies mit einem Code („79.06“) vermerkt.

Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr!

Gibt es eine Altersbeschränkung bei Selbstabholung?

Ja, du musst mindestens 21 Jahre alt sein, und seit mindestens 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. (aus Versicherungsgründen)